Kategorie A
Verbotenes Waffen- und Kriegsmaterial
Kategorie B
Genehmigungpflichtige Waffen, die nicht der Kategorie A angehören. z. B. Selbstlade-Büchsen, Repetierflinten, Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.
Erwerb
Bedarfsnachweis (z. B. Sportschütze/Selbstverteidigung) psychologischer Test / WBK* oder WP* Jagd kartenbesitzer* von psychologischem Test ausgenommen.
Führen
WP
Registrierung oder Meldung
Durch den Fachhandel. Bei Privatpersonen, durch Meldung sowohl des Überlassers, sowie des Erwerbers an die jeweiligen Behörden.
Kategorie C
Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z. B. Schusswaffen mit gezogenem Lauf, Repetierbüchsen, Bockbüchsflinten, Drillinge usw.
Erwerb
Frei ab 18 Jahren. Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP notwendig, sonst 3 Tage Wartefrist.
Führen
JK oder WP
Registrierung oder Meldung
Durch den Fachhandel. Bei Überlassungen zwischen Privatpersonen ebenfalls über den Fachhandel.
Kategorie D
Sonstige Schusswaffen mit glattem Lauf, die nicht A und B ange hören. z. B. Einlaufflinten, Doppelflinten und Bockdoppelflinten.
Erwerb
Frei ab 18 Jahren. Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP notwendig, sonst 3 Tage Wartefrist.
Führen
JK oder WP
Registrierung oder Meldung
Keine Meldepflicht. Registrierung des ersten Erwerbers durch den Fachhandel.
*Waffenkategorien und gesetzliche Vorschriften zum Führen der Waffe. (WP: Waffenpass, WBK: Waffenbesitzkarte, JK: Jagdkarte)
Im Zuge der Verlässlichkeitsprüfung (alle 5 Jahre) oder anlässlich eines Antrages zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, oder eines Waffenpasses hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäss umgehen wird; dasselbe gilt anlässlich einer Überprüfung der Verlässlichkeit. Zwei Beweismittel sieht die Behörde vor: Erstens der Nachweis des ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe. Im allgemeinen wird hier der Nachweis für den Jäger durch die Vorlage einer gültigen Jagdkarte erbracht. Bei Sportschützen durch Ergebnislisten von Wettkämpfen bzw. Bestätigung des jeweiligen Vereins. Oder zweitens die Bestätigung eines Gewerbetreibenden (Waffenhändlers), wonach der Betroffene auch im praktischen Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde. Diese als Waffenführerschein bezeichnete Bestätigung können Sie natürlich auch bei uns erwerben. Frohner Waffen organisiert österreichweit regelmäßig Schulungen (Theorie & Praxis) zur Ausstellung und Verlängerung des „Waffenführerscheins“. Für Details können Sie uns auch gerne telefonisch erreichen unter 0664 91 87 243.
Nur bei Neuantrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ist es notwendig, den Waffenführerschein sofort zu erlangen. Wenn Sie bereits einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte besitzen, ist der Waffenführerschein erst im Zuge der 5-jährigen Verlässlichkeitsprüfung erforderlich. (Die Behörde setzt zur Erbringung des Nachweises eine Nachfrist.) Eine prophylaktische Absolvierung des Waffenführerscheins macht keinen Sinn, da der praktische Teil nur jeweils für ein halbes Jahr seine Gültigkeit behält! Machen Sie die Schulung also erst dann, wenn Sie dazu aufgefordert werden!